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Dringliche Anfrage betr. Ausschüttungen der Gewinne der SNB an die Kantone

Dringliche Anfrage zum Thema Verhandlungen der FDK in Zusammenhang mit den Ausschüttungen der Gewinne der SNB an die Kantone

 Die FDK (Finanzdirektorenkonferenz) hat am Freitag, 28. Januar 2011 in Bern getagt. Nach Aussage deren Präsidenten, RR Christian Wanner (FDP /SO) wurde auch über die Ausschüttung der Gewinne der SNB an die Kantone gesprochen.

In der Antwort der Regierung auf die Anfrage A 667 wurde dem Anfragenden ua geantwortet, dass die Ausschüttungen bis 2017 fixiert seien und im 2013 neu überprüft werden.

Für den Kanton Luzern beträgt diese Ausschüttung approx. CHF 79 Millionen.

 Nach Aussage des Präsidenten der FDK sei man, die FDK, gewillt, die Ausschüttungen bereits jetzt neu zu diskutieren.

 Hierzu folgende Fragen:

  1. Welche rechtliche oder staatspolitische Verpflichtung, Legitimation gibt es, die Empfehlungen der FDK auch im Kanton Luzern umzusetzen?
  2. Wie steht die Luzerner Regierung grundsätzlich zu den Empfehlungen und den Beschlüssen der entsprechenden Konferenzen (FDK, EDK, etc.)?
  3. Wie kann der Kantonsrat, sprich die Luzerner Bevölkerung auf Beschlüsse und Anträge dieser Konferenzen Einfluss nehmen?
  4. Müssen Beschlüsse dieser einzelnen Konferenzen in den entsprechenden Kantonen analog von Staatsverträgen auf Stufe Bund von Parlament, und / oder Souverän ratifiziert werden?
  5. Nach Aussage des Vorstehers der FDK wird seitens der Konferenz Entgegenkommen in Bezug auf Einhaltung der laufenden Ausschüttungsverträge signalisiert. Wie steht die Regierung des Standes Luzern zu diesen Aussagen, bzw. wie steht der Finanzdirektor zu diesen Aussagen, Versprechungen?
  6. Könnte es auch geschehen, sollten sich die Verluste der SNB weiter derart entwickeln, dass die Kantone und die Eidgenossenschaft, sie sind die Eigentümerin der SNB, selber Kapital einschiessen müssten?
  7. Wer erteilt den Abgeordneten der Luzerner Regierung die Aufträge und die Kompetenzen zu den Verhandlungen in den einzelnen Konferenzen?
  8. Wer kontrolliert die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse?
  9. Wenn die Ausschüttungen der SNB entgegen den Antworten zu A667 vorzeitig geändert werden, dies vielleicht schon per 2012, wie will die Luzerner Regierung allfällige Ausfälle in der Ausschüttung kompensieren?
  10. Wie hoch könnten diese Ausfälle ausfallen?
  11. Sollten sich Ausfälle in der Vergütung ergeben, so müssten Voranschlag und IFAP für die nächsten Jahre entsprechend korrigiert werden. Mit welchen Massnahmen will die Regierung, sprich der Finanzdirektor einerseits das Einhalten des FLG sicherstellen auf der anderen Seite das Einhalten der finanzpolitischen Richtlinien gewährleisten?
  12. Könnten diese Massnahmen der Regierung Auftrag sein, ein Entlastungs- bzw. Sparprogramm per Budgetperiode 2012,ff auszuarbeiten?

Diese Anfrage verlangt die Dringlichkeit. Dringlich daher, da fast täglich in den Medien Verlautbarungen über die Ausschüttungen der SNB bekannt werden, dringlich daher, weil es sich um ein politisch brisantes Tagesgeschäft handelt und dringlich daher, weil der Budgetprozess im Kanton Luzern in den nächsten Tagen lanciert wird und allfällige Senkungen in der Ausschüttung durch die SNB erhebliche Konsequenzen auch auf den kantonal luzernischen Finanzhaushalt hätten.

Besten Dank für die Beantwortung dieser finanz- und staatspolitisch wichtigen Fragen.

 Marcel Omlin

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