Mitmachen
Artikel

Bericht von der November-Session von Guido Müller

Sessionsbericht November 2011

Der Kantonsrat behandelte den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Gesetzesinitiative “Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung” und den Gegenentwurf in der Form einer Änderung des Steuergesetzes und lehnte die Initiative mit 83 gegen 25 Stimmen ab. Dem Gegenentwurf zur Initiative wurde nach 2. Beratung in der Schlussabstimmung mit 63 gegen 41 Stimmen zugestimmt.

Die Initiative will für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, das Recht der Besteuerung nach dem Aufwand (nach dem Zuzugsjahr) abschaffen. Der Kantonsrat folgte der Argumentation des Regierungsrates, dass eine Abschaffung dieses Rechts aus volkswirtschaftlichen Gründen sowie wegen einer bevorstehenden Reform auf Bundesebene nachteilig wäre, die Voraussetzungen für die Besteuerung nach Aufwand jedoch verschärft werden sollen. Die Änderung des Steuergesetzes regelt deshalb, dass das steuerbare Einkommen neu mindestens dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Mietwertes, beziehungsweise dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung, mindestens aber Fr. 600’000.- entsprechen muss. Das steuerbare Vermögen wurde auf mindestens das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt und muss neu mindestens 12 Millionen Franken betragen. Mit dieser Regelung wird der Kanton Luzern eine von der bevorstehenden Bundeslösung abweichende Höhe festlegen. Die SVP-Fraktion beantragte, die Obergrenze bei Fr. 400’000.-, wie in der Bundeslösung vorgesehen, festzulegen. Damit hätten wir auch eine Variante, wie sie wohl in den angrenzenden Kantonen zur Anwendung kommt, realisiert. Leider wurde dieser sinnvolle Antrag abgeschmettert und damit der Kanton Luzern gegenüber seinen Nachbarn in Nachteil versetzt. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Entscheid nicht zu weiteren Abwanderungen von Pauschalbesteuerten aus dem Kanton Luzern führen wird. Dadurch würden uns weitere Steuereinnahmen entgehen. Erstaunlich ist auch, dass die neue Fraktion der Grünliberalen geschlossen gegen unseren Antrag stimmte und damit der nun vorliegenden Variante des Gegenvorschlages zum Durchbruch verhalf.

Gesetz über den Finanzausgleich
Der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich wurde in 2. Beratung behandelt und unter Berücksichtigung eines Antrags der Kommission mit 106 gegen 0 Stimmen beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wird das Verteilsystem des kantonalen Finanzausgleichs leicht angepasst, wodurch Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen älteren Einwohnern oder Sozialhilfebezügern stärker entlastet, Gemeinden mit geografischen Nachteilen etwas weniger stark unterstützt werden. Es geschieht dies mit einer Umdotierung von 2 Millionen Franken vom topografischen in den Soziallastenausgleich und einer zusätzlichen Aufstockung des Soziallastenausgleichs um 4 Millionen Franken durch den Kanton. Die SVP-Fraktion stimmte dieser Änderung des Gesetzes ebenfalls zu, weil die damit umgesetzten Vorteile die einzelnen Nachteile einzelner Gemeinde klar überwiegen.

Gesetzesänderungen zur Einführung einer Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler.
Die Entwürfe von Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Prämienverbilligungsgesetzes wurden mit 86 gegen 11 Stimmen beschlossen. Die Teilrevision war notwendig, weil die eidgenössischen Räte eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen haben, mit der das Vorgehen bei nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen der Grundversicherung geregelt wird. Mit den kantonalen Gesetzesänderungen wird zur Durchführung der neuen Regeln bei der Ausgleichskasse Luzern eine separate Stelle errichtet. Diese nimmt die Meldungen der Versicherer über angehobene Betreibungen und ausgestellte Verlustscheine entgegen, wickelt Zahlungen ab und führt eine Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler. Der Aufwand aus der Bezahlung des Kantonsbeitrages an die Versicherer und die Kosten für den Betrieb der Stelle werden je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Ein SVP-Antrag, die Definition Notfall im Gesetz zu verankern, wurde abgelehnt. Wir erhielten jedoch die Zusicherung, dass dies in der Verordnung nun klar geregelt wird.

Stromversorgungsgesetz und Volksinitiative “Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze”
Die Entwürfe eines Kantonalen Stromversorgungsgesetzes, sowie eines Kantonsratsbeschlusses über die Volksinitiative “Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze” wurden behandelt und das Gesetz unter Berücksichtigung von Anträgen der Kommission in 1. Beratung gutgeheissen. Mit dem Kantonalen Stromversorgungsgesetz soll das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Stromversorgung vollzogen werden. Geregelt werden müssen darin namentlich die Bezeichnung und Zuteilung der Netzgebiete, die Möglichkeit zur Erteilung von Leistungsaufträgen, die Bezeichnung der für die Durchsetzung der Anschlussgarantie zuständigen Stelle sowie die Anschlüsse ausserhalb der Bauzone. Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, dass Kanton und Gemeinden eine Stromeinkaufsgesellschaft gründen oder sich an einer solchen beteiligen können. Das bisherige System mit Konzessionsgebühren der Gemeinden für die Gewährung von Durchleitungsrechten soll beibehalten werden.

Die Volksinitiative “Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze” verlangt in der Form der allgemeinen Anregung eine Ergänzung der Verfassung, wonach der Kanton für eine sichere, diskriminierungsfreie und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung ohne Konzessionsabgaben an die Gemeinden und zu möglichst günstigen Preisen unter Mithilfe eines intelligenten, glasfasergesteuerten Stromnetzes sorgen soll. Wichtige Anliegen der Initiative wurden im Entwurf des Kantonalen Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt, nicht jedoch die verlangte Abschaffung der Konzessionsgebühren für die Elektrizitätsleitungen. Besonders dieses Anliegen von vielen Landgemeinden, die auf diese Einnahme angewiesen sind, führten zur Zustimmung zum neuen Gesetz.

Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes
Der Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes wurde behandelt und in 1. Beratung gutgeheissen. Die Revision sieht vor, dass Verkaufsgeschäfte am Vorabend von öffentlichen Ruhetagen, mit Ausnahme des Sonntags und von Weihnachten und Neujahr, erst um 18.30 Uhr schliessen müssen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, die Geschäfte am Samstag wie in den umliegenden Kantonen bis 17 Uhr offen zu halten. Noch nicht entschieden hat der Rat, inwieweit fusionierte Gemeinden für die Orte, aus denen sie hervorgegangen sind, unterschiedliche Abendverkaufsregelungen beschliessen können sollen. In der Beratung dieses politischen Dauerbrenners zeigten sich wiederum die differenzierten Anliegen der Verkaufsgeschäfte in der Stadt/Agglo und auf dem Lande. Während in der Stadt klar das Bedürfnis nach verlängerten Ladenöffnungszeiten ausgewiesen ist, wird dies auf dem Land durch die Detaillisten abgelehnt. Mit der vorliegenden, moderaten Anpassung kann die Umsatzabwanderung vor Feiertagen und an Samstagen in die naheliegenden Einkaufszentren in den Nachbarskantonen etwas gestoppt werden. Vielleicht wird dadurch der Einkaufstourismus in den Länderpark oder nach Küssnacht etwas eingeschränkt. Das aktuelle Problem des Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland wird diese Gesetzesanpassung aber leider auch nicht verhindern.

Departementsreform 2011
Die Entwürfe von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Departementsreform 2011 wurden behandelt und unter Namensaufruf mit 66 gegen 44 Stimmen abgelehnt. Der Regierungsrat hatte die Dienststelle Immobilien und das Amt für Migration, die Abteilung Sport und die Bereiche Wirtschaft und Finanzausgleich den Departementen neu zuordnen wollen. Für eine neue Zuordnung des Amtes für Migration zum Gesundheits- und Sozialdepartement, sowie diejenige des Bereichs Wirtschaft zum Finanzdepartement wären Gesetzesänderungen nötig gewesen. Ziele der Neuzuordnung waren die gleichmässige Verteilung der Aufgaben auf die Departemente und die Optimierung der Abläufe. Die SVP lehnte diese Reform einstimmig ab mit der Begründung, dass nicht jeder personelle Wechsel in der Regierung auch gleichzeitig eine Reform nach sich ziehen dürfe. Der vorliegende Entwurf erweckte auch klar den Eindruck, dass sich unser Finanzdirektor seine Lieblings-Dienststellen zuschanzen wollte. Die mit der Umteilung verbundenen Kosten lassen sich in Anbetracht der aktuellen Finanzsituation auch nicht vertreten. Der etwas übereifrige Regierungsrat hatte sich auch schon vor der Beratung im Rat erlaubt, Farbbroschüren mit den neuen Departementsbezeichnungen und Zuteilungen drucken zu lassen. Nun teures Papier für die Altpapiersammlung. Diese selbstherrliche Vorgehensweise zeigt das aktuelle, angespannte Verhältnis zwischen Regierung und Parlament klar auf und dies auf Kosten der Steuerzahler. Unsere Regierungsräte/in tun wohl gut daran, sich wieder auf die in unserem demokratischen System vorgesehen Rolle der ausführenden Behörde zu besinnen und nicht mit voreiligen Entschlüssen den Willen des Parlamentes zu berücksichtigen.

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Der Entwurf einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes wurde behandelt und unter Berücksichtigung von Anträgen der Kommission in 1. Beratung gutgeheissen. Die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist im Kanton Luzern auf den 1. Januar 2013 den bundesrechtlichen Anforderungen des geänderten ZGB anzupassen. Die anordnende Behörde muss künftig eine interdisziplinär zusammengesetzte, umfassend zuständige Fachbehörde sein, welche aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Der Kindes- und Erwachsenenschutz soll weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleiben und für die Organisation der neuen Fachbehörden sollen die Gemeinden zuständig sein.

Vom Bundesrecht werden hohe Anforderungen an die Fachbehörde und an die Durchführung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens gestellt, namentlich: beruflich möglichst breitgefächert zusammengesetzte Fachbehörde, Unterstützung durch einen Fachdienst, genügend grosses Einzugsgebiet, direkter Zugang zu einer gerichtlichen Beschwerdeinstanz. Die neue Fachbehördenorganisation wird mit Gesamtkosten von rund 23 Millionen Franken gegenüber heute rund 7 Millionen Franken Mehrkosten verursachen. Die SVP-Fraktion vertrat klar den Standpunkt, dass diese Aufgabe möglichst bei den Gemeinden zu belassen sei. Damit würde auch in Zukunft eine kostengünstige und effiziente Lösung vor Ort ermöglicht. An diesem Beispiel bestätigt sich auch die Weisheit: Das Perfekte ist oft der Feind des Guten. In ein paar Jahren werden wir wiederum feststellen müssen, dass die Umsetzung dieser bundesrechtlichen Anforderung zu einer Kostenexplosion und einer Ausweitung des Personalbestandes geführt haben wird.

Guido Müller, Ebikon
Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden