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HarmoS-Turbos: Täuschungsmanöver missglückt!

Mit der kantonsrätlichen Septembersession wollten die HarmoS-Turbos den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Deren Vorbehalte gegen die Zwangseinschulung von 4-Jährigen seien nichts als pure Angstmache. Das Täuschungsmanöver mit der Änderung des Bildungsgesetzes ist nun missglückt.

Mit einer dringlichen Motion verlangte FDP-Kantonsrat Jakob Lütolf die “variable Einschulung” bei Inkrafttreten von HarmoS. Das Volksschulbildungsgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass Eltern entscheiden können, ob sie ihr Kind mit 4 Jahren einschulen. Wenn sie dies nicht wollten, könnten Sie ein Rückstellungsgesuch stellen, damit die Einschulung um ein Jahr verschoben wird.

Versuchte Volksberuhigung

Die HarmoS-Befürworter sahen in dieser Massnahme einen willkommenen Support für ihr argumentatives Hintertreffen. Ihnen missfällt, dass die SVP mit ihrer Kritik an Zwangseinschulungen immer mehr punktet. Für die “Volksberuhigung” der vereinigten HarmoS-Turbos hat die SVP nur Kopfschütteln übrig. Die forcierte Rückstellungsmöglichkeit ist nämlich gar nicht HarmoS-kompatibel!

Jetzt HarmoS-kompatibel

Die Ratsdebatte musste nun daraufhin geändert werden. Das diesbezüglich angepasste neue Gesetz regelt nun ausschliesslich die elterliche Rückstellungsmöglichkeit bei “nicht schulfähigen” Kindern. Das ist HarmoS-kompatibel. Die ursprünglich geplante Volksberuhigung blieb aus, da die angestrebte generelle Rückstellungsmöglichkeit ins Wasser fällt. Dem neuen Volksschulbildungsgesetz konnte die SVP-Fraktion wegen der übertriebenen ausserschulischen Kinderbetreuung trotzdem nicht zustimmen.

Wichtig ist allerdings, das Resultat richtig zu kommunizieren. Mitte-Links verkauft die kleine Gesetzesänderung als Sieg. In Tat und Wahrheit ist sie aber bloss ein unspektakuläres Sachgeschäft!

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